Während der Einreichung von Steuererklärungen in Holland kann man sich um verschiedene Steuervergünstigungen darunter das sogenannte „Trennungsgeld“ bewerben.
Diese Steuervergünstigung wird für jedes Jahr festgelegt und beträgt maximal:
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
€ 2.001 | € 2.033 | € 1.987 | € 1.987 | € 2.103 | € 2.103 |
Um diese Steuervergünstigung zur Gänze in Anspruch nehmen zu können, muss man ein paar Bedingungen erfüllen:
- einen Steuerpartner laut holländischen Vorschriften besitzen;*
- durch das ganze Jahr in Holland arbeiten (je weniger durchgearbeitete Tage desto niedriger ist die Steuervergünstigung);
- ab 2014 ist die Höhe auch von der Höhe des Einkommens der beiden Partner abhängig (die günstigste Situation findet statt, wenn der Steuerpartner/in in Polen gar kein Einkommen hat);
- auch das Alter ist bei der Gewährung der Vergünstigung von großer Bedeutung.
*Die Steuerpartner sind laut holländischen Vorschriften:
- Personen, die die Ehe geschlossen haben bzw. eine Partnerschaft eingetragen haben, bzw.
- Personen, die unter der gleichen Wohnanschrift gemeldet sind und:
d. gemeinsam ein Kind haben bzw.
e. gemeinsam beim Pensionsfond gemeldet sind bzw.
f. Miteigentümer eines Hauses sind, bzw. - in vorigem Jahr auch Steuerpartner gewesen waren.
Um zusätzliche Geldspritze bekommen zu können reicht es aus, uns zu diesem Zweck die notwendigen Informationen zu geben:
- Personaldaten – der von uns zum Ausfüllen erhaltene Vordruck
- Jaaropgave des in Holland arbeitenden Partners
Um detaillierte Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an uns.
Quelle: www.belastingdienst.nl